ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

BESCHREIBUNG

3 Gîtes mit einer Gesamtkapazität von 17 Personen auf 250 m²

In einem authentischen, mit viel Liebe renovierten Ardèche-Mas finden Sie 3 charmante Gîtes für 1 bis 17 Personen (einschließlich Kinder). Diese Gîtes befinden sich auf derselben Fassadenseite des Mas. Es gibt eine große überdachte Terrasse zum gemeinsamen Essen und eine Küche zum gemeinsamen Kochen.

Träumen Sie von einem ruhigen Aufenthalt im Einklang mit der Natur, um dem Alltag zu entfliehen und neue Energie zu tanken? Unsere charmanten Gîtes vereinen die Farben und die Energie der Steine. An den Hügel angelehnt, sind wir von Garrigue und einem wunderschönen, angelegten Park umgeben. Ohne Gegenüber und abseits der Straße können Sie den Außenbereich, die kleinen Steinsitzbänke im Schatten großer Bäume und das Rauschen der Zikaden in vollen Zügen genießen. Liebhaber von Steinen werden begeistert sein. Der 200 m² große Poolbereich mit seinem nierenförmigen Chlor-Pool (11 x 6,5 m), der von April bis Oktober (je nach Wetterlage) beheizt und von 10:00 bis 20:00 Uhr geöffnet ist, lädt zum Abkühlen und zu einem ruhigen Bad im Grünen ein. Minderjährige dürfen sich am Pool nur in Begleitung eines Erwachsenen aufhalten.

Der Eingang des Mas führt zum Parkplatz und weiter zum Hof. Außerdem finden Sie hier einen Bouleplatz und einen Kinderspielplatz für die Kleinen. Direkt vor dem Anwesen verläuft der Radweg. Die Voie Verte verbindet Grospierres mit Vogüé (28 km). Das Anwesen liegt 5 Gehminuten vom Fluss Chassezac entfernt. Dort finden Sie ein ruhiges Plätzchen zum Schwimmen, Angeln oder einfach zum Picknicken am Wasser. Im Herzen aller Aktivitäten der Südrardeche und ihres Kulturerbes befinden Sie sich 8 km von Vallon Pont d’Arc, 3 km von Ruoms und 15 km von Les Vans entfernt.

Dieses Mas umfasst 3 Gîtes und 3 Gästezimmer (Chambres d’hôtes) zur Selbstversorgung. Wenn Sie eine Gîte mieten, befinden sich keine anderen Gästezimmer auf dem Gelände. Die Eigentümer leben diskret vor Ort und stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Sie bei Ihren Ausflügen bestmöglich zu beraten. Als Mitglied des Vereins “Ardèche Accueil Patrimoine” können wir Sie bei Ihrem Aufenthalt, der Erkundung des ardècheschen Kulturerbes und der Auswahl regionaler Produkte beraten. Über unser Partnernetzwerk können wir Ihren Aufenthalt optimal mitgestalten und organisieren.

Table d’hôtes auf Anfrage, Picknickkörbe etc.

AUSSTATTUNG & MERKMALE

Annehmlichkeiten: Geschirrspüler, Fernseher, Heizung, Reinigungsservice (gegen Aufpreis), Bettwäscheverleih, Handtücher optional (8 € pro Person), Grill, Gartenmöbel, Mikrowelle, Backofen, TV-Anschluss, Waschmaschine, Bettwäsche inklusive.

Besonderheiten: HAUSTIERE SIND NICHT ERLAUBT.

VERMIETUNGSBEDINGUNGEN FÜR DIE GÎTES DES MAS DE LA COLOMBE

ARTIKEL 1: DAUER DES AUFENTHALTS Der Mieter, der diesen Vertrag für eine feste Laufdauer unterzeichnet, kann sich unter keinen Umständen auf ein Verbleiberecht nach Ablauf des Aufenthalts berufen.

ARTIKEL 2: VERTRAGSSCHLUSS Die Buchung wird wirksam, sobald der Mieter dem Vermieter eine Anzahlung von 30 % des Gesamtpreises des Aufenthalts sowie ein unterzeichnetes Exemplar des Vertrags zukommen lässt. Ein zweites Exemplar verbleibt beim Mieter. Der Vermieter kann das Angebot so lange weiterverkaufen, bis die Buchung durch einen unterzeichneten Vertrag und eine bezahlte Anzahlung bestätigt ist. Der zwischen den beiden Vertragsparteien geschlossene Vertrag darf weder ganz noch teilweise an Dritte (natürliche oder juristische Personen) übertragen werden, es sei denn, der Vermieter hat sein schriftliches Einverständnis gegeben. Jede Zuwiderhandlung gegen diesen Absatz kann die sofortige Kündigung des Aufenthalts zum Verschulden des Mieters zur Folge haben, wobei der Aufenthaltspreis endgültig beim Vermieter verbleibt.

ARTIKEL 3: STORNIERUNG DURCH DEN MIETER Jede Stornierung muss dem Vermieter per Einschreiben mitgeteilt werden. Stornierung vor der Ankunft: Die Anzahlung verbleibt beim Vermieter. Dieser kann den Restbetrag des Aufenthalts verlangen, wenn die Stornierung weniger als 30 Tage vor dem geplanten Anreisedatum erfolgt. Meldet sich der Mieter nicht innerhalb von 24 Stunden nach dem im Vertrag angegebenen Anreisedatum, wird dieser Vertrag ungültig und der Vermieter kann über die Räumlichkeiten verfügen. Die Anzahlung sowie der Gesamtbetrag des Aufenthalts verbleiben beim Vermieter. Bei einem verkürzten Aufenthalt verbleibt der volle Preis beim Vermieter. Es erfolgt keine Rückerstattung.

ARTIKEL 4: STORNIERUNG DURCH DEN VERMIETER Der Vermieter erstattet dem Mieter alle gezahlten Beträge in voller Höhe zurück.

ARTIKEL 5: AN- UND ABREISEZEITEN Für ein Wochenende: Anreise am Freitag ab 17:00 Uhr und Abreise am Sonntag vor 15:30 Uhr. Für eine Woche: Anreise am Samstag ab 17:00 Uhr und Abreise am folgenden Samstag vor 09:30 Uhr (Bestandsaufnahme spätestens um 09:15 Uhr). Für einen Kurzurlaub (4 Nächte), z. B. bei Anreise am Montag ab 17:00 Uhr: Abreise am Freitag vor 09:30 Uhr (Bestandsaufnahme spätestens um 09:15 Uhr). Der Mieter muss am vereinbarten Tag zur genannten Uhrzeit erscheinen. Bei verspäteter oder verschobener Anreise muss der Mieter den Vermieter benachrichtigen.

ARTIKEL 6: RESTBETRAGZAHLUNG Der Restbetrag des Aufenthalts ist einen Monat vor Beginn des Aufenthalts zu entrichten, und die pauschale Kurtaxe ist bei der Schlüsselübergabe zu zahlen. Die pauschale Kurtaxe für 2026 beträgt 1,43 € pro Person über 18 Jahre und pro Nacht. (Zur Erinnerung: Die Kurtaxe ist eine lokale Steuer, die der Mieter an den Vermieter zahlen muss, der sie an die öffentliche Finanzkasse weiterleitet). Sie kann von der Region jährlich angepasst werden. Der Mieter wird gebeten, die gemieteten Räumlichkeiten zu besichtigen und deren Eignung zu überprüfen, bevor das Inventar aufgenommen wird. Ein Mieter, der den Restbetrag nicht bis zum vereinbarten Datum bezahlt hat, gilt als von seinem Aufenthalt zurückgetreten. Die Leistung wird daraufhin wieder zur Vermietung freigegeben und es erfolgt keine Rückerstattung.

ARTIKEL 7: INVENTAR UND REINIGUNG Bei der An- und Abreise wird gemeinsam mit dem Mieter und dem Vermieter eine mündliche Bestandsaufnahme durchgeführt. Diese gilt im Streitfall als alleinige Referenz. Der Mieter hat 24 Stunden ab Ankunft Zeit, um eventuelle Mängel oder Schwierigkeiten zu melden. Danach geht eventueller Bruch zu Lasten des Mieters. Der Sauberkeitszustand bei der Ankunft wird im Übergabeprotokoll festgehalten. Die Reinigung während des Aufenthalts und vor der Abreise obliegt dem Mieter. Die Endreinigung ist im Preis inbegriffen und obligatorisch. Auch bei eingeschlossener Endreinigung müssen der Müll entsorgt, die Spülmaschine ausgeräumt (sauberes Geschirr), die Betten abgezogen, Grill und Backofen gereinigt und die Gemeinschaftsbereiche instand gehalten werden (Besen, Wischer). Einzelheiten finden Sie im Willkommensheft und in der Hausordnung des Mas de la Colombe. Die im Tarif enthaltene Endreinigung entbindet Sie nicht davon, den Ort während Ihres Aufenthalts pfleglich zu behandeln. Das Objekt ist in einem respektablen Zustand zu hinterlassen. Schlafsäcke sind ohne Kissenbezug und Lakenbezug verboten (für die Clic-Clac-Sofas wird Bettwäsche nicht gestellt oder separat berechnet).

ARTIKEL 8: KAUTION Bei Ankunft des Mieters wird vom Vermieter eine im Vertrag genannte Kaution verlangt, die jedoch nicht eingelöst wird. Nach gemeinschaftlicher Abnahme bei der Abreise wird diese Kaution innerhalb von zwei Wochen zurückerstattet, abzüglich der Kosten für die Instandsetzung bei eventuellen Beschädigungen. Bei vorzeitiger Abreise ohne ordnungsgemäße Bestandsaufnahme wird die Kaution ebenfalls innerhalb von maximal zwei Wochen zurückgesandt, abzüglich eventueller Reparaturkosten. Die Kaution beträgt 1.000 € pro gemietetem Gîte. Bei Anmietung aller 3 Gîtes beläuft sie sich auf 3.000 €. Zusätzlich wird eine Reinigungskaution von 100 € erhoben. Diese deckt den Zustand von Küche und Geschirr ab (müssen sauber und aufgeräumt sein), außerdem müssen die Betten abgezogen, Grill und Backofen gereinigt und der Müll entsorgt sein. Die Unterkunft muss in gutem Zustand hinterlassen werden; Küche und Terrasse sind bei Bedarf zu kehren und zu wischen. Die Kaution kann bei Nichtbeachtung dieser Vorgaben einbehalten werden. Die Kaution wird ausschließlich über eine sichere Bankautorisierung (Kreditkartenabdruck über das PLBS-System) abgewickelt. Kautionen per Scheck oder in bar werden nicht akzeptiert. Es wird kein Betrag abgebucht, außer im Falle eines begründeten Einbehalts gemäß den Vertragsbedingungen. Bitte überprüfen Sie im Vorfeld bei Ihrer Bank, ob Ihr Kreditkarten-Zahlungslimit hoch genug ist, um die Registrierung der Kautionen zu ermöglichen (3.000 € für den Aufenthalt und 100 € für die Reinigung). Ist Ihr Limit bereits angepasst, sind keine weiteren Schritte erforderlich.

ARTIKEL 9: NUTZUNG DER RÄUMLICHKEITEN Der Mieter sorgt für die Wahrung der Ruhe im Gîte und nutzt die Räumlichkeiten bestimmungsgemäß. Außenlärm wird bis 23:00 Uhr toleriert. Obwohl wir kein direkter Gegenüber haben, befinden wir uns dennoch in einem Weiler mit anderen Häusern und Gîtes. Wir bitten Sie, die Ruhe aller zu respektieren. Der Einsatz von Musikanlagen (PA-Systemen) ist auf dem Gelände untersagt. Musik ist in einer angemessener Lautstärke zu spielen. Die Eigentümer wohnen vor Ort im Mas.

ARTIKEL 10: KAPAZITÄT Dieser Vertrag wird für eine Maximalkapazität von 17 Personen einschließlich Kindern und Babys ausgestellt. Eine Erhöhung auf bis zu 18 Personen ist in absoluten Ausnahmefällen (betrifft Babys) nach vorheriger Zustimmung des Vermieters und gegen Preisaufschlag möglich. Übersteigt die Personenzahl die Kapazität, kann der Vermieter die zusätzlichen Personen abweisen und den Vertrag kündigen. Jeder Besuch von Personen, die nicht im Vertrag genannt sind, erfordert die Genehmigung des Vermieters. Jede Vertragsänderung oder -auflösung gilt als vom Mieter initiiert. Bitte geben Sie die Anzahl der Personen, Vor- und Nachnamen sowie das Alter aller im Gîte verweilenden Personen an (einschließlich Kindern und Babys). Der Vermieter lässt Sie bei der Ankunft ein Präsenzblatt ausfüllen. Personen, die nicht auf dieser Liste und im Vertrag stehen, dürfen das Anwesen – auch tagsüber – nicht betreten. Der Mieter muss jede Änderung der Personenzahl dem Vermieter melden, der seine Zustimmung erteilt oder verweigert. Für Besucher, die nicht Teil des Vertrags sind, kann der Eigentümer einen Aufpreis erheben. Diese Regel mag streng erscheinen, sorgt jedoch dafür, dass dieser Ort friedlich bleibt und die Privatsphäre beider im Mas wohnenden Parteien gewahrt wird.

ARTIKEL 11: HAUSTIERE Der Vertrag legt fest, dass der Vermieter keine Haustiere auf dem Grundstück gestattet. Bei Zuwiderhandlung kann der Vermieter dem Mieter den Zutritt verweigern. In diesem Fall gilt jede Vertragsänderung oder -auflösung als vom Mieter verschuldet.

ARTIKEL 12: VERBOTE Das Rauchen innerhalb der Gîtes ist strengstens untersagt. Das Aufstellen von Zelten auf dem gesamten Gelände des Anwesens ist verboten.

ARTIKEL 13: VERSICHERUNG Der beherbergte Mieter haftet für alle Schäden, die durch sein Verhalten entstehen. Er wird angehalten, für die Dauer seines Aufenthalts eine Reise- bzw. Ferienhausversicherung abzuschließen. Der Vermieter lehnt jede Haftung bei Diebstahl oder Beschädigung in den gemieteten Räumlichkeiten ab. Der Pool ist mit Chlor aufbereitet, misst 11 x 6,5 m bei einer Tiefe von 1,40 m und ist von Mitte April bis Anfang Oktober (je nach Wetter) beheizt. Er ist gesichert, aber nicht bewacht. Kinder müssen von Erwachsenen beaufsichtigt werden; dies gilt gleichermaßen für den Spiel- und Schaukelbereich. Schwimmhilfen (Flügerl/Schwimmwesten) sind für Nichtschwimmerkinder Pflicht. Minderjährige Kinder müssen im Poolbereich stets von einem Erwachsenen begleitet werden. Der Pool ist von 10:00 bis 20:00 Uhr geöffnet; außerhalb dieser Zeiten ist der Zutritt den Eigentümern vorbehalten.

ARTIKEL 14: WÄSCHE Handtücher werden nicht gestellt, können jedoch beim Vermieter gemietet werden (8 € pro Person). Bettwäsche wird gestellt und die Betten sind bei der Ankunft bezogen (ausgenommen Clic-Clac-Sofas). Wir bieten auch Poolhandtücher zur Mietung an (5 € pro Person für den Aufenthalt).

ARTIKEL 15: WASCHMASCHINE Im Gîte RUBIS steht Ihnen eine Waschmaschine zur Verfügung; Waschmittel und Weichspüler sind selbst mitzubringen.

ARTIKEL 16: ELEKTROAUTOS Es ist eine spezielle Ladestation eingerichtet. Wenn Sie Ihr Elektroauto aufladen möchten, wenden Sie sich bitte an die Eigentümer. Der Ladevorgang wird nach Verbrauch und zum gültigen Tarif berechnet.

ARTIKEL 17: REGELWERK Eine Hausordnung sowie Informationen über Ausflugsziele und Aktivitäten in der Ardèche liegen in den Gîtes für Sie bereit. Der Mieter erklärt sich mit den Bestimmungen dieses Vertrages einverstanden, welcher das Informationsblatt der Anlage und die Allgemeinen Mietbedingungen einschließt. Der Mieter versichert, Inhaber einer Privathaftpflichtversicherung zu sein, die das Risiko von Ferienaufenthalten abdeckt.